Grundhonorar
Das Grundhonorar bestimmt sich in der Regel nach dem Zeitaufwand und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad zwischen CHF 160.00 und CHF 250.00 pro Stunde. Aktensichtung, rechtliche Recherchen und Abklärungen etc. werden zum Stundentarif verrechnet.
In Fällen der aussergerichtlichen Erledigung einer Streitsache über eine bestimmte Geldsumme behalten wird uns vor, die Honorarbemessung nach Streitwert zu vereinbaren.
Zuschläge
Für Rechtsberatungen bei zeitlicher Dringlichkeit, sprich wenn die Beratung innert 24 Stunden oder über das Wochenende erfolgen muss, kann ein Zuschlag von bis zu 50% des Grundhonorars erhoben werden.
Für Beratungen ohne zeitliche Dringlichkeit, aber ausserhalb der ordentlichen Büroöffnungszeiten (werktags ab 18.00 Uhr oder an Wochenenden), kann ein Zuschlag von bis zu 30% des Grundhonorars erhoben werden.
Bei einem speziellen Interesse an einem bestimmten Ergebnis behalten wir uns vor, mit Ihnen zusätzlich zum Grundhonorar einen Interessenwertzuschlag zu vereinbaren.
Auslagen
Die üblichen Auslagen für Papier, Kopien, Porti etc. werden mit einer Pauschale von 3% des Grundhonorars entschädigt.
- Ausserordentliche Auslagen
Die Kosten für grössere Auslagenpositionen (Einschreibe- und Eilsendungen, Ferngespräche etc.) werden separat in Rechnung gestellt.
Pauschalpreise
Auf Ihren Wunsch hin vereinbaren wir mit Ihnen einen Pauschalpreis, welcher das Grundhonorar und die Zuschläge nach dem geschätzten zeitlichen Aufwand mit einem pauschalen Betrag abgelten. Die Auslagen werden zusätzlich ab- und zum Pauschalpreis hinzugerechnet.
Auf dem Grundhonorar, den Zuschlägen und den Auslagen wird keine MWST erhoben. Dasselbe gilt bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises.