Swisstürk Preise

Preise für Juristische Dienste (Rechtsberatung, juristische Abklärungen)

Grundhonorar

  • Zeitaufwand 
Das Grundhonorar bestimmt sich in der Regel nach dem Zeitaufwand und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad zwischen CHF 160.00 und CHF 250.00 pro Stunde. Aktensichtung, rechtliche Recherchen und Abklärungen etc. werden zum Stundentarif verrechnet.
 
  • Streitwert
In Fällen der aussergerichtlichen Erledigung einer Streitsache über eine bestimmte Geldsumme behalten wird uns vor, die Honorarbemessung nach Streitwert zu vereinbaren.
 

Zuschläge

  • Dringlichkeitszuschlag 
Für Rechtsberatungen bei zeitlicher Dringlichkeit, sprich wenn die Beratung innert 24 Stunden oder über das Wochenende erfolgen muss, kann ein Zuschlag von bis zu 50% des Grundhonorars erhoben werden.
 
  • Sonderzuschlag
Für Beratungen ohne zeitliche Dringlichkeit, aber ausserhalb der ordentlichen Büroöffnungszeiten (werktags ab 18.00 Uhr oder an Wochenenden), kann ein Zuschlag von bis zu 30% des Grundhonorars erhoben werden.
 
  • Interessenwertzuschlag
Bei einem speziellen Interesse an einem be­stimmten Ergebnis behalten wir uns vor, mit Ihnen zusätzlich zum Grundhonorar einen In­teressenwertzuschlag zu vereinbaren.
 

Auslagen 

  • Übliche Auslagen
Die üblichen Auslagen für Papier, Kopien, Porti etc. werden mit einer Pauschale von 3% des Grundhonorars entschädigt.
 
  • Ausserordentliche Auslagen 
Die Kosten für grössere Auslagenpositionen (Einschreibe- und Eilsendungen, Ferngespräche etc.) werden separat in Rechnung ge­stellt.
 

Pauschalpreise

Auf Ihren Wunsch hin vereinbaren wir mit Ihnen einen Pauschalpreis, welcher das Grundhonorar und die Zuschläge nach dem geschätzten zeitlichen Aufwand mit einem pauschalen Betrag abgelten. Die Auslagen werden zusätzlich ab- und zum Pauschalpreis hinzugerechnet.
 
Auf dem Grundhonorar, den Zuschlägen und den Auslagen wird keine MWST erhoben. Dasselbe gilt bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises.
Swisstürk Preise

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen netto ab Fakturierungsdatum zu begleichen. Für Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Pauschalbetrag von CHF 12.00 geschuldet. Zahlungen sind bar oder auf das Konto der Swisstürk GmbH bei der Aargauischen Kantonalbank, Filiale: 4310 Rheinfelden, Konto-Nr.: 161.220.127.14, SWIFT: KBAGCH22, Clearing-Nr. (BC): 761, IBAN: CH85 0076 1016 1220 1271 4, zu leisten. Bankdaten als PDF Datei

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