Swisstürk Preise

PREISE FÜR DOLMETSCHEN UND ÜBERSETZEN

Grundhonorar

Das Grundhonorar bestimmt sich nach dem Zeitaufwand und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad zwischen CHF 90.00 und CHF 220.00 pro Stunde. Die Zeit für die Hin- & Rückreise zu einem Einsatzort sowie die Bereitschaftszeit vor Ort werden zum Stundenansatz verrechnet. Für Dolmetschen werden auch bei Kurzeinsätzen mindestens 30 Minuten verrechnet.

Zuschläge

  • Dringlichkeitszuschlag

Für Dolmetschen/Übersetzen bei zeitlicher Dringlichkeit, sprich wenn die Dienstleistung innert 24 Stunden oder über das Wochenende erfolgen muss, kann ein Zuschlag von bis zu 50% des Grundhonorars erhoben werden.

  • Sonderzuschlag

Für Dolmetschen/Übersetzen ohne zeitliche Dringlichkeit, aber ausserhalb der ordentlichen Büroöffnungszeiten (werktags ab 18.00 Uhr oder an Wochenenden), kann ein Zuschlag von bis zu 30% des Grundhonorars erhoben werden.

Auslagen

  • Übliche Auslagen

Die üblichen Auslagen für Papier, Kopien, Porti etc. werden mit einer Pauschale von 3% des Grundhonorars entschädigt.

  • Ausserordentliche Auslagen

Die Kosten für grössere Auslagenpositionen (Einschreibe- und Eilsendungen, Ferngespräche etc.) werden separat in Rechnung gestellt.

  •  Unterschriftsbeglaubigung

Die Kosten für behördliche Unterschriftbe­glaubigungen werden separat mit pauschal CHF 30.00 pro Dokument in Rechnung ge­stellt.

  • Fahrspesen

Bei Einsätzen vor Ort sind die effektiven Fahrspesen zu ersetzen. Diese bestehen in den Benzinkosten (Anzahl Km x CHF 0.7) oder den Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel.

  • Verpflegungsentschädigung

Bei Einsätzen vor Ort wird eine Verpflegungs­entschädigung wie folgt erhoben:

– Wenn der Wohnort vor 06.30 Uhr verlassen wird: Frühstück à CHF 8.00;

– Wenn der Wohnort vor 12.45 Uhr verlassen bzw. nach 13.00 Uhr erreicht wird: Mittagessen à CHF 18.00;

– Wenn der Wohnort vor 19.00 Uhr bzw. nach 19.30 Uhr erreicht wird: Nachtessen à CHF 18.00.

  • Logisentschädigung

Die Übernachtungen werden mit den konkreten Kosten ersetzt, mindestens jedoch mit CHF 80.00 und maximal mit CHF 160.00 pro Übernachtung.

Pauschalpreise

Auf Wunsch hin vereinbaren wir mit Ihnen einen Pauschalpreis, welcher das Grundhonorar und die Zuschläge nach dem geschätzten zeitlichen Aufwand mit einem pauschalen Betrag abgilt. Die Auslagen werden zusätzlich ab- und zum Pauschalpreis hinzugerechnet.

Auf dem Grundhonorar, den Zuschlägen und den Auslagen wird keine MWST erhoben. Dasselbe gilt bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises.

Swisstürk Preise

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen netto ab Fakturierungsdatum zu begleichen. Für Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Pauschalbetrag von CHF 12.00 geschuldet. Zahlungen sind bar oder auf das Konto der Swisstürk GmbH bei der Aargauischen Kantonalbank, Filiale: 4310 Rheinfelden, Konto-Nr.: 161.220.127.14, SWIFT: KBAGCH22, Clearing-Nr. (BC): 761, IBAN: CH85 0076 1016 1220 1271 4, zu leisten. Bankdaten als PDF Datei herunterladen.

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