Swisstürk Dienstleistungen

VERTRETUNG VOR GERICHT / BEHÖRDEN (VERMITTLUNG ANWALT)

Wenn die Vertretung vor Gericht / Behörden erforderlich wird und Sie sich nicht selbst vertreten können/wollen, vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten türkisch sprechenden anwaltlichen Beistand. Das Auftragsverhältnis kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande. Der Rechtsanwalt rechnet seine Aufwendungen mit dem Auftraggeber selbst ab. Die Palette anwaltlicher Dienstleistungen ist sehr gross. Speziell mit Bezug auf die Beziehung Schweiz-Türkei zählen zu den anwaltlichen Dienstleistungen etwa:

Die genannten Eingaben können allesamt abgefasst in türkischer Sprache beim türkischen Konsulat oder bei der türkischen Botschaft in der Schweiz eingereicht werden.

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