Swisstürk Dienstleistungen
VERTRETUNG VOR GERICHT / BEHÖRDEN (VERMITTLUNG ANWALT)
Wenn die Vertretung vor Gericht / Behörden erforderlich wird und Sie sich nicht selbst vertreten können/wollen, vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten türkisch sprechenden anwaltlichen Beistand. Das Auftragsverhältnis kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande. Der Rechtsanwalt rechnet seine Aufwendungen mit dem Auftraggeber selbst ab. Die Palette anwaltlicher Dienstleistungen ist sehr gross. Speziell mit Bezug auf die Beziehung Schweiz-Türkei zählen zu den anwaltlichen Dienstleistungen etwa:
- Betreibung eines in der Türkei wohnhaften Schuldners resp. Forderungsklage
- Vornahme von Rechtserklärungen in der Türkei (schriftliche Mahnungen etc.)
- Klage um Berichtigung von Einträgen im Grundbuch in der Türkei
- Klage um Berichtigung von Einträgen im Zivilstandsregister in der Türkei
- Klage auf Ehescheidung in der Türkei
- Klage auf Anerkennung eines schweizerischen Scheidungsurteils in der Türkei
- Klage auf Feststellung des rechnerischen Anteils an einem Nachlass in der Türkei
- Begehren um Testamentseröffnung zur Erlangung des Erbenscheins in der Türkei
Die genannten Eingaben können allesamt abgefasst in türkischer Sprache beim türkischen Konsulat oder bei der türkischen Botschaft in der Schweiz eingereicht werden.