Swisstürk AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die AGB der Swisstürk GmbH bilden integrierenden Vertragsbestandteil des Auftragsverhältnisses im Sinne der Art. 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts zwischen der Kundschaft und der Swisstürk GmbH. Ab­weichungen sind nur gültig, wenn sie durch die Swisstürk GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Bei Dolmetschen / Übersetzung / Rechtsberatung / Unterstützung

Die nicht sofortige Ablehnung bei Zustellung schriftlicher Dokumente zur Übersetzung oder schriftlicher Rechtsanfragen stellt keine Annahme des Auftragsangebots dar. Das Auftragsangebot des Kunden wird erst dann wirksam angenom­men, wenn die Swisstürk GmbH dem Kunden die Annahme zur Rechtsberatung, zur Unterstützung, zum Dolmetschen oder zur Übersetzung schriftlich oder mündlich bestätigt. Der Be­stätigung geht in der Regel eine Korrespondenz über den mutmasslichen zeitli­chen Umfang der gewünschten Dienstleistungen voraus.

2.2 Bei Vermittlung von Rechtsanwälten, Notaren und Treuhändern

Das entsprechende Vertragsverhältnis (Auftragsvertrag) kommt zwischen dem von der Swisstürk GmbH vermittelten Rechtsanwalt/Notar/Treuhänder einerseits und dem Kunden der Swisstürk GmbH anderseits zustande. Die Swisstürk GmbH fungiert dabei nicht als Stellvertreterin und ist in das Vertragsverhältnis nicht mit eingebunden.

3. Haftung

3.1 Haftung bei Dolmetschen / Übersetzung

Die Haftung für Fehler beim Dolmetschen und Übersetzen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sie ist zudem auf die sinngemässe Übereinstim­mung mit dem vorgelegten Text resp. dem gesprochenen Wort beschränkt. Für Schäden, die aus der Veröffentlichung oder Verbreitung von Übersetzungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

3.2 Haftung bei Rechtberatung / Unterstützung

Die Swisstürk GmbH ist nur ausserprozessual tätig und übernimmt daher keine Haf­tung für die prozessuale Richtigkeit einer erteilten Rechtsauskunft oder die Ein­haltung allfälliger Fristen. Die Haftung für Beratungsfehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Beratungsfehler, die auf einer fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhalts beruhen, sind von der Swisstürk GmbH nicht zu verantworten. Bei der Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen liegt die gesamte Verantwortlichkeit beim Auftraggeber. Dieser ist es auch, der die Texte (Eingaben etc.) unterzeichnet und ggf. (im eigenen Namen) einreicht. Der Beitrag der Swisstürk GmbH beschränkt sich auf die Unterstützung bei der Abfassung eines Textes in sprachlicher und gestalterischer Hinsicht; es handelt sich dabei mithin um blosse Vorschläge. Für die Folgen mangelhafter oder verspätet eingereichter Texte wird keine Haftung übernommen.

3.3 Haftung bei Vermittlung von Rechtsanwälten, Notaren und Treuhändern

Die Vermittlung von türkisch sprechenden Rechtsanwälten, Notaren und Treuhändern erfolgt auf Wunsch des Kunden der Swisstürk GmbH und ist für die­sen kostenlos. Das entsprechende Vertragsverhältnis (Auftragsvertrag) kommt zwischen dem von der Swisstürk GmbH vermittelten Rechtsanwalt/Notar/Treuhänder einerseits und dem Kunden der Swisstürk GmbH anderseits zustande. Die Swisstürk GmbH fungiert dabei nicht als Stellvertreterin und ist in das Vertragsverhältnis nicht mit eingebunden, weshalb sie auch keinerlei Haftung für die vertraglich geschuldete Leistung der vermittelten Person und deren ausservertragliches Verhalten übernimmt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die voraussichtlichen Preise der Dienstleistungen der Swisstürk GmbH ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preis- und Honorarliste der Swisstürk GmbH. In dieser wer­den das Grundhonorar sowie die Zuschläge und Auslagen geregelt. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen netto ab Fakturierungsdatum zu begleichen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die unwirksamen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahe kommen.

5.2 Gültigkeit und Änderung von Bestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Swisstürk GmbH sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die jeweils gültigen Preise und Honorartarife anwendbar. Da diese Website von Zeit zu Zeit ergänzt und angepasst wird, bitten wir Sie, sich bei jedem Zugriff auf unsere Website über die aktuell gültigen AGB und Preise zu informieren.

5.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der Swisstürk GmbH. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Letzte Änderung: 01.11.2008

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